Wenn die Bewilligung seitens der Krankenkasse für ein Kontingent noch ausstehen sollte, wird der Patient aus der Abrechnung ausgeschlossen.
In diesem Fall ist es nötig den entsprechenden Schein im Folgequartal als Nachzügler abzurechnen.
Sobald Sie das Quartal auf das Folgequartal weitergeschaltet haben und das Bewilligungsdatum in den Kontingenten eingetragen ist, wird Ihnen der Patient im nächsten Abrechnungslauf als Nachzügler angezeigt und dementsprechend abgerechnet.