1 Corona-Tests an Mitarbeitern abrechnen #
Um erfolgte Corona-Tests an Mitarbeitern abzurechnen, müssen folgende Schritte durchgeführt werden:
1. Pseudo-Patientendatensatz anlegen.
2. Diagnose eintragen.
3. Korrekte Gebührenordnungsposition (GOP) oder die Symbolnummer (SNR) mit dazugehöriger Leistungsspezifikation eintragen.
4. Anzahl der durchgeführten Tests eintragen.
1.1 Pseudo-Patientendatensatz anlegen #
Für die Abrechnung wird ein vollständig ausgefüllter Schein benötigt, welcher alle notwendigen Kassendaten enthält.
Hinweis
Da die einzelnen KV keiner einheitlichen Regelung unterliegen, sollte nachgefragt werden, über welche Kassendaten die Leistungen an die jeweilige KV übermittelt werden sollen.
1. In psyprax die Funktionstaste „Neu Manuell“ anklicken.
Funktionstaste „Neu Manuell“
2. Im Fenster „Chipkarten manuell erfassen“ fiktive Patientendaten eintragen.
Der Pseudo-Patient wurde in das System übernommen.
1.2 Eingabe der Diagnose #
Die Angabe einer Diagnose ist verpflichtend für die Abrechnung.
1. Pseudo-Patient auswählen
2. In psyprax die Funktionstaste „Diagnose“ anklicken.
Funktionstaste „Diagnose“
3. Je nach Vorgabe der zuständigen KV für diese Fälle Schaltfläche „Neue Dauerdiagnose“ (1) oder „Neue Akutdiagnose“ (2) anklicken.
Art der Diagnose wählen
4. Im Übersichtsfenster der Diagnosen die neue Diagnose entsprechend spezifizieren. Folgende Diagnosen können in diesem Fall angegeben werden:
Code Beschreibung der Diagnose
Z11 Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf infektiöse und parasitäre Krankheiten U07.1 COVID-19, Virus nachgewiesen
U99.0 Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2
1.3 Ziffer und Leistungsspezifikation eintragen #
Bisher mussten neben einer korrekten Leistungsziffer auch die Sachkosten sowie die Bezeichnung der Sachkosten angegeben werden. Für die meisten KV ist diese Angabe inzwischen nicht mehr verpflichtend. Ob diese Angaben für die jeweilige KV noch angegeben werden müssen, kann wie folgt überprüft werden:
1. Im Hauptmenü „Listen“ Untermenü „EBM“ auswählen und Punkt „EBM Auswahl“ anklicken.
Menüpunkt „EBM Auswahl“
2. Im Fenster „EBM Auswahl“ im Feld „Gehe zu Ziffer“ die gewünschte Ziffer eingeben und in der Spalte „Cent“ prüfen, ob ein Wert hinterlegt ist. Ist ein Wert hinterlegt, ist keine weitere Spezifizierung nötig. Steht der Wert auf „0“, muss die Spezifikation noch vorgenommen werden.
Fenster „EBM Auswahl“
Um eine Leistung ohne Cent-Wert zu spezifizieren, wie folgt vorgehen:
1. Pseudo-Patienten auswählen.
2. In psyprax die Funktionstaste „Leistung“ anklicken, um das Fenster „Pat. Leistungen“ zu öffnen.
Funktionstaste „Leistung“
3. Im Fenster „Pat.Leistungen“ entsprechende Leistung über die Ziffer eintragen.
4. Eingetragene Leistung im Übersichtsfenster der Leistungen markieren und Schaltfläche „+“ anklicken.
5. Im linken Auswahlfeldes Fensters „Leistungs-Spezifikationen“ Eintrag„5011 Sachkosten-Bezeichnung“ auswählen undSchaltfläche „Neu“ anklicken.
Leistungs-Spezifikationen
6. Sicherheitsabfrage zur Verwendung von Kombilösungen mit Schaltfläche „Ja“ bestätigen.
7. Im Fenster „Sachkosten und Sachkostenbezeichnung“ das Eingabefeld für die Sachkosten (1) mit den Kosten der Leistung in Cent befüllen. Im Eingabefeld für die Bezeichnung der Sachkosten (2) die Bezeichnung eingeben, welche die zuständige KV vorgibt. Eingaben mit Schaltfläche „OK“ bestätigen.
Sachkosten und Sachkostenbezeichnung
8. Im Fenster „Leistungs-Spezifikationen“ Schaltfläche „OK“ anklicken, um die Leistung zu übernehmen.
1.4 Anzahl der durchgeführten Tests angeben #
Um die Anzahl der durchgeführten Tests anzugeben, wie folgt vorgehen:
1. In der Übersicht der Leistungen für den Pseudo-Patienten die angelegte Kombi-Lösung der Mitarbeitertests auswählen.
2. Doppelklick auf das Multiplikatoren-Feld(„*“) ausführen und die Anzahl der durchgeführten Tests eintragen.
Anzahl der durchgeführten Tests