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Diagnosen verwalten

Lesezeit: 1 min

28. Oktober 2025

 

1 Diagnosen verwalten #

Darstellung von Diagnosen

Gemäß KBV-Anforderung dürfen Diagnosen nach erfolgter Abrechnung und Quartalsweiterschaltung nicht nachträglich verändert werden. Wurden Diagnosen in einer Abrechnung erfasst, werden diese im Übersichtsfenster der Diagnosen farbig wie folgt markiert:

Darstellung abgerechneter bzw. noch nicht abgerechneter Diagnosen (Beispielbild)
Nr. Farbe Beschreibung
1 Blau Bereits angerechnete Akutdiagnose
2 Grün Bereits angerechnete Dauerdiagnose
3 Weiß Noch nicht abgerechnete Diagnose
Hinweis
Ist das Fenster „Diagnosen“ aktiv, können abgerechnete Diagnosen über das Hauptmenü „Ansicht“ ein- bzw. ausgeblendet werden.

Neue Diagnosen anlegen

Um eine neue Diagnose anzulegen, im Fenster „Diagnosen“ entsprechend der Diagnoseart Schaltfläche „Neue Dauerdiagnose“ (1) oder „Neue Akutdiagnose“ (2) anklicken.

Art der Diagnose wählen

Vorhandene Akutdiagnosen kopieren

Bereits vorhandene Akutdiagnosen können in das aktuelle Quartal kopiert werden. Die Übernahme erfolgt immer in das Quartal des aktuellen Tagesdatums. Dafür wie folgt vorgehen:

  1. Im Fenster „Diagnosen“ die entsprechende Akutdiagnose markieren.
  2. Mit einem Klick der rechten Maustaste das Kontextmenü aufrufen und Punkt „Diese Diagnose ins Quartal des Tagesdatums übernehmen“ anklicken.
Menüpunkt „Diese Diagnose ins Quartal des Tagesdatums übernehmen“
Hinweis
Wurde bspw. ein Quartal bereits vor seinem Ende abgerechnet, wird die Kopie einer Akutdiagnose in den Zeitraum bis zum Beginn des neuen Quartals als „abgerechnet kopiert“ eingefügt. Dies ist notwendig, da keine zukünftigen Diagnosen angelegt werden dürfen. In diesem Fall erscheint der folgende Hinweis:

Für eine abgerechnete Dauerdiagnose gilt, dass lediglich die Kategorie zwischen „Anamnestische DD“ und „DD relevant“ verändert sowie das „DD bis“-Datum angepasst werden können.

Relevanz von Dauerdiagnosen eintragen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat beschlossen, dass ab dem 01.04.2022 Dauerdiagnosen für die Abrechnung bestätigt werden müssen. Nähere Informationen zur Bestätigung von Dauerdiagnosen und zur Vergabe einer Relevanz, sind folgender Anleitung zu entnehmen:

Dauerdiagnosen bestätigen

 

 

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