1 Diagnosen verwalten #
Darstellung von Diagnosen
Gemäß KBV-Anforderung dürfen Diagnosen nach erfolgter Abrechnung und Quartalsweiterschaltung nicht nachträglich verändert werden. Wurden Diagnosen in einer Abrechnung erfasst, werden diese im Übersichtsfenster der Diagnosen farbig wie folgt markiert:
Darstellung abgerechneter bzw. noch nicht abgerechneter Diagnosen (Beispielbild)
Nr. |
Farbe |
Beschreibung |
1 | Blau | Bereits angerechnete Akutdiagnose |
2 | Grün | Bereits angerechnete Dauerdiagnose |
3 | Weiß | Noch nicht abgerechnete Diagnose |
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Hinweis |
Ist das Fenster „Diagnosen“ aktiv, können abgerechnete Diagnosen über das Hauptmenü „Ansicht“ ein- bzw. ausgeblendet werden.
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Neue Diagnosen anlegen
Um eine neue Diagnose anzulegen, im Fenster „Diagnosen“ entsprechend der Diagnoseart Schaltfläche „Neue Dauerdiagnose“ (1) oder „Neue Akutdiagnose“ (2) anklicken.
Art der Diagnose wählen
Vorhandene Akutdiagnosen kopieren
Bereits vorhandene Akutdiagnosen können in das aktuelle Quartal kopiert werden. Die Übernahme erfolgt immer in das Quartal des aktuellen Tagesdatums. Dafür wie folgt vorgehen:
1. Im Fenster „Diagnosen“ die entsprechende Akutdiagnose markieren.
2. Mit einem Klick der rechten Maustaste das Kontextmenü aufrufen und Punkt „Diese Diagnose ins Quartal des Tagesdatums übernehmen“ anklicken.
Menüpunkt „Diese Diagnose ins Quartal des Tagesdatums übernehmen“
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Hinweis |
Wurde bspw. ein Quartal bereits vor seinem Ende abgerechnet, wird die Kopie einer Akutdiagnose in den Zeitraum bis zum Beginn des neuen Quartals als „abgerechnet kopiert“ eingefügt. Dies ist notwendig, da keine zukünftigen Diagnosen angelegt werden dürfen. In diesem Fall erscheint der folgende Hinweis:
Für eine abgerechnete Dauerdiagnose gilt, dass lediglich die Kategorie zwischen „Anamnestische DD“ und „DD relevant“ verändert sowie das „DD bis“-Datum angepasst werden können. |
Relevanz von Dauerdiagnosen eintragen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat beschlossen, dass ab dem 01.04.2022 Dauerdiagnosen für die Abrechnung bestätigt werden müssen. Nähere Informationen zur Bestätigung von Dauerdiagnosen und zur Vergabe von Relevanzen, sind folgender Anleitung zu entnehmen: