Kontakt
E-Mail Support

Unser Kundensupport steht Ihnen auch gerne per E-Mail zur Verfügung. Wir bemühen uns, Ihre Anfragen innerhalb von 24 Stunden zu beantworten – in Ausnahmefällen kann es jedoch etwas länger dauern.

*“ zeigt erforderliche Felder an

Name*
Durch das Absenden des Formulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre angegebenen Daten zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen gespeichert und verarbeitet werden. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Inhaltsverzeichnis

Diagnosen verwalten

Lesezeit: 1 min

25. November 2024

1 Diagnosen verwalten #

Darstellung von Diagnosen

Gemäß KBV-Anforderung dürfen Diagnosen nach erfolgter Abrechnung und Quartalsweiterschaltung nicht nachträglich verändert werden. Wurden Diagnosen in einer Abrechnung erfasst, werden diese im Übersichtsfenster der Diagnosen farbig wie folgt markiert:

Darstellung abgerechneter bzw. noch nicht abgerechneter Diagnosen (Beispielbild)

 

Nr.     

Farbe         

Beschreibung

1 Blau Bereits angerechnete Akutdiagnose
2 Grün Bereits angerechnete Dauerdiagnose
3 Weiß Noch nicht abgerechnete Diagnose

 

Hinweis

Ist das Fenster „Diagnosen“ aktiv, können abgerechnete Diagnosen über das Hauptmenü „Ansicht“ ein- bzw. ausgeblendet werden.

 

Neue Diagnosen anlegen

Um eine neue Diagnose anzulegen, im Fenster „Diagnosen“ entsprechend der Diagnoseart Schaltfläche „Neue Dauerdiagnose“ (1) oder „Neue Akutdiagnose“ (2) anklicken.

Art der Diagnose wählen

 

Vorhandene Akutdiagnosen kopieren

Bereits vorhandene Akutdiagnosen können in das aktuelle Quartal kopiert werden. Die Übernahme erfolgt immer in das Quartal des aktuellen Tagesdatums. Dafür wie folgt vorgehen:

1. Im Fenster „Diagnosen“ die entsprechende Akutdiagnose markieren.

2. Mit einem Klick der rechten Maustaste das Kontextmenü aufrufen und Punkt „Diese Diagnose ins Quartal des Tagesdatums übernehmen“ anklicken.

Menüpunkt „Diese Diagnose ins Quartal des Tagesdatums übernehmen“

 

Hinweis

Wurde bspw. ein Quartal bereits vor seinem Ende abgerechnet, wird die Kopie einer Akutdiagnose in den Zeitraum bis zum Beginn des neuen Quartals als „abgerechnet kopiert“ eingefügt. Dies ist notwendig, da keine zukünftigen Diagnosen angelegt werden dürfen. In diesem Fall erscheint der folgende Hinweis:

Für eine abgerechnete Dauerdiagnose gilt, dass lediglich die Kategorie zwischen „Anamnestische DD“ und „DD relevant“ verändert sowie das „DD bis“-Datum angepasst werden können.

 

Relevanz von Dauerdiagnosen eintragen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat beschlossen, dass ab dem 01.04.2022 Dauerdiagnosen für die Abrechnung bestätigt werden müssen. Nähere Informationen zur Bestätigung von Dauerdiagnosen und zur Vergabe von Relevanzen, sind folgender Anleitung zu entnehmen:

Dauerdiagnosen bestätigen

 

 

 

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Diesen Artikel teilen: