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Digitale Gesundheitsanwendungen

Lesezeit: 6 min

25. November 2024

1 Digitale Gesundheitsanwendungen #

Der Begriff „Digitale Gesundheitsanwendungen“ (DiGA) beschreibt digitale Helfer, welche dem Patienten als App zur Verfügung stehen. Sie sollen im Alltag bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten unterstützen sowie eine selbstbestimmte, gesundheitsfördernde Lebensführung fördern. Im Gegensatz zu frei zugänglichen Gesundheits-Apps sind DiGA offiziell als Medizinprodukt zugelassen.

Ab dem 01.10.2024 ist für die Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen eine zertifizierte Software nötig.

Die aktuellen Daten des DiGA-Verzeichnisses des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), bestehend aus Preis- und Produktinformationen nach § 139e SGB V, werden von psyprax vollständig bereitgestellt.

 

1.1 DiGA verordnen #

Um eine DiGA zu verordnen, wie folgt vorgehen:

1. In psyprax die Funktionstaste „FormDruck“ anklicken.

Funktionstaste „FormDruck“

 

2. Im Fenster „Formular-Druck“ werden die verfügbaren Formulare in der mittleren Spalte angezeigt. Unter dem Punkt „AU/Rezept“ den Punkt „Rezept“ anklicken.

Hinweis

  • Gegebenenfalls muss die Anzeige des benötigten Formulars zunächst aktiviert werden. Dafür Schaltfläche „Formularauswahl bearbeiten“ anklicken und die entsprechenden Einstellungen vornehmen.
  • Gegebenenfalls muss auch die Anzeige der ärztlichen Formulare zunächst aktiviert werden. Dafür in das Fenster „Formular-Druck“ wechseln und das Menü „Extras“ öffnen.

Übersicht verfügbare Formulare

 

3. Im Fenster „Rezeptdruck“ unterhalb der Patientendaten das oberste Feld doppelt anklicken.

Rezeptdruck

4. Im Fenster „Neue Verordnung (Eingabe von Hand)“ Menüpunkt „Digitale Gesundheitsanwendung (APP) verordnen“ auswählen. Eingabe mit Schaltfläche „OK“ bestätigen.

DiGA als Verordnung auswählen

 

5. Im Fenster „DiGA verordnen“ stehen die nachfolgenden Funktionen zur Verfügung.

 

DiGA verordnen (Beispielbild)

 

       Nr.           

Funktion          

           Beschreibung.        
1

Name der Verordnungseinheit

Die zu verordnende DiGA kann hier aus einem Dropdown-Menü ausgewählt werden.

2 DiGA PZN

Die DiGA-Verzeichnis-Nummer identifiziert die einzelnen DiGA (Apps) eindeutig.

3

Anwendungsdauer

Dauer der Anwendung in Tagen.

4

weitere Infos zur DiGA

Weitere Informationen zur ausgewählten DiGA werden angezeigt, siehe weitere Infos zur DiGA

5

zur Produktsuche

Ruft die Suchfunktion nach DiGA auf, siehe DiGA-Suchfunktion.

 

6. Folgende Informationen eintragen und mit Schaltfläche „Verordnen“ bestätigen:

  • Name der Verordnungseinheit
  • DiGA PZN. Diese Angabe wird bei Auswahl einer DiGA automatisch befüllt.
  • Anwendungsdauer in Tagen

Hinweis: Diese Angabe ist nicht verpflichtend und wird auch nicht im Ausdruck angegeben.

 

7. Die Verordnung wird in das Rezept übernommen (1). Schaltfläche „Drucken“ (2) anklicken, um das Rezept auszudrucken.

Hinweis: Über die Option „Schriftgröße Medikamente“ kann die Schriftgröße des Eintrags auf dem Rezept angepasst werden. So kann vermieden werden, dass Teile des Eintrags nicht sichtbar sind.

DiGA-Rezept ausdrucken

 

Hinweis

  • Die Form des Ausdruck ist von der KBV vorgegeben und kann aktuell nicht
  • angepasst werden.
  • Aktuell ist es nicht möglich, ein DiGA-Rezept als eRezept zu erstellen.

 

1.1.1 DiGA-Suchfunktion #

Mit der Suchfunktion ist es möglich, angebotene DiGA nach bestimmten Kriterien zu filtern und anzeigen zu lassen. Dafür wie folgt vorgehen:

1. Fenster „DiGA verordnen“ aufrufen, siehe DiGA verordnen Punkt 1 bis 4.

2. Im Fenster „DiGA verordnen“ Schaltfläche „zur Produktsuche“ anklicken.

Schaltfläche „zur Produktsuche“

 

3. Im Fenster „DiGA Suche“ stehen folgende Funktionen zur Verfügung:

Fenster „DiGA Suche“ – Funktionen

 

 Nr. 

Funktion

Beschreibung

1 Suchzeile

Schlagwort für die Suche eintragen

Hinweis: Soll gleichzeitig nach mehreren Schlagworten gesucht werden, müssen diese durch folgendes Zeichen voneinander getrennt werden: ^

Beispiel: „F51^Erwachsene^Schlaf“

2 Schaltfläche „Start“ Suche starten
3 Suchfilter Filtert die Suche nach bestimmten Kriterien
4 Gefundene DiGA Liste der gefundenen DiGA
5

Informationen zur ausgewählten DiGA

Nähere Informationen zu ausgewählten DiGA
6

Schaltfläche „Auswahl übernehmen“

Übernimmt die ausgewählte DiGA in das Fenster „Digitale Gesundheitsanwendungen verordnen“.

 

Vergleichssuche

Mithilfe der Vergleichssuche ist es möglich, eine Alternative zur bereits ermittelten DiGA zu finden dafür wie folgt vorgehen:

1. Eine für den Anwendungszweck geeignete DiGA via Suchfunktion ermitteln.

2. DiGA markieren und mit rechter Maustaste anklicken. Menüpunkt „ähnliche DiGA suchen“ anklicken.

„Menüpunkt ähnliche DiGA suchen“

 

3. Es werden Alternativen angezeigt, die den Suchkriterien der zuvor ermittelten DiGA entsprechen.

Hinweis: Der Vergleich kann über die Suchfilter weiter eingeschränkt werden.

4. Um die Vergleichssuche zu beenden, Schaltfläche „Vergleichssuche beenden“ anklicken.

 

1.1.2 Weitere Infos zur DiGA #

Im Fenster „DiGA Informationen“ werden detaillierte Informationen zur ausgewählten DiGA angezeigt. Die Inhalte werden vom BfArM zur Verfügung gestellt und vorgegeben. Gemäß dieser Vorgaben sind mindestens die nachfolgend aufgelisteten Inhalte zu finden. Weitere Informationen können ggf. über das Dreieck-Symbol vor einer Überschrift aufgeklappt und eingesehen werden.

  • Name der DiGA.Verordnungseinheit
  • PZN
  • DiGA-Modul-Name
  • ICD 10-GM Kodes der Indikationen
  • Preis
  • Anwendungsdauer
  • Erforderlichkeit von Zusatzgeräten
  • Status im DiGA-Verzeichnis

 

Fenster „DiGA Informationen“

 

1.1.3 Freitextverordnung #

Aufgrund der stets aktuellen Bereitstellung der Daten des Produktverzeichnisses durch das BfArM kann es vorkommen, dass neu zugelassene DiGA zum Zeitpunkt der Verordnung noch nicht per Update in den Datenstand der Verordnungssoftware übernommen wurden. Damit die gewünschte DiGA bereits verordnet werden kann, gibt die Freitextverordnung. Dafür wie folgt vorgehen:

1. Im Fenster „Digitale Gesundheitsanwendungen verordnen“ den Namen der DiGA (Verordnungseinheit) sowie die PZN manuell eintragen und mit Schaltfläche „Verordnen“ in den Rezeptdruck übernehmen.

Hinweis

  • Die Eintragungen „Name der Verordnungseinheit“ sowie sind „DiGA PZN“ sind verpflichtend für Freitextverordnungen.
  • Eine PZN besteht immer aus 8 Ziffern.

 

1.2 Updates und Konfigurationen #

Das BfArM stellt jeweils zu Beginn und in der Mitte eines Monats Updates für DiGA zur Verfügung. Diese werden automatisch beim Start von psyprax eingespielt. Die Aktualisierung dauert jeweils ca. 5 Minuten.

 

Hinweis

Während des Einspielens eines DiGA-Updates kann psyprax keine Datensicherung durchführen. Daher ist es möglich, das automatische Update beim Start zu deaktivieren.

 

Wurde die automatische Aktualisierung deaktiviert, muss das Update manuell ausgelöst werden. Dafür wie folgt vorgehen:

1. In psyprax Hauptmenü „Datei“ und Untermenü „Konfigurieren…“ öffnen.

Untermenü „Konfigurieren…“

 

2. Im linken Bereich des Fensters „Konfigurieren“ den Punkt „Rezeptdruck“ sowie den Unterpunkt „DiGA Verordnungen“ anklicken.

3. Im Fenster für die Konfiguration der DiGA können folgenden Funktionen genutzt werden:

  • Checkbox „DiGA Daten automatisch aktualisieren (1): Aktiviert bzw. deaktiviert das automatische Update zu Beginn oder in der Mitte eines Monats
  • Schaltfläche „DiGA Daten aktualisieren“ (2): Startet ein DiGA-Update
  • Info „Letzte Aktualisierung“ (3): Gibt das Datum des letzten DiGA-Updates an

 

Konfigurationen für DiGA-Verordnungen

 

1.3 Verordnungsstatistik und Export #

Innerhalb von psyprax ist es möglich, eine statistische Zusammenfassung aller verordneten DiGA aufzurufen. Dafür wie folgt vorgehen:

1. Hauptmenü „Listen“ und Untermenü „DiGA Verordnungen“ öffnen.

DiGA Verordnungen

 

2. Im Fenster „DiGA Statistik“ werden alle verordneten DiGA aufgelistet. Die Ansicht kann über Filter eingeschränkt werden. Über die Schaltfläche „Export“ kann die angezeigte Liste in verschiedene Formate exportiert werden.

Statistische Übersicht zu den verordneten DiGA

 

1.4 Verordnungen stornieren #

Wurde eine DiGA-Verordnung falsch ausgestellt, muss sie storniert werden. Dafür wie folgt vorgehen:

1. In psyprax betroffenen Patienten auswählen und Funktionstaste „FormDruck“ anklicken.

Funktionstaste „FormDruck“

 

2. Im Fenster „Formular-Druck“ werden die verfügbaren Formulare in der mittleren Spalte angezeigt. Unter dem Punkt „AU/Rezept“ den Punkt „Rezept“ anklicken.

Hinweis

  • Gegebenenfalls muss die Anzeige des benötigten Formulars zunächst aktiviert werden. Dafür Schaltfläche „Formularauswahl bearbeiten“ anklicken und die entsprechenden Einstellungen vornehmen.
  • Gegebenenfalls muss auch die Anzeige der ärztlichen Formulare zunächst aktiviert werden. Dafür in das Fenster „Formular-Druck“ wechseln und das Menü „Extras“ öffnen.

 

Übersicht verfügbare Formulare

 

3. Im Fenster „Rezeptdruck“ werden rechts die verordneten DiGA angezeigt. Rechtsklick auf die zu stornierende Verordnung ausführen und Punkt „Verordnung stornieren (ERezept, BtM-Rezept, …)“ anklicken.

Verordnung stornieren

 

Hinweis

Erst nach der Stornierung wird die betroffene DiGA nicht mehr in der Statistik berücksichtigt.

 

 

 

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