1 eEB #
Die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) soll das Verfahren für Praxen und Krankenkassen vereinfachen, wenn die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nicht eingelesen werden kann. Dies kann bspw. der Fall sein, wenn der Patient die eGK vergessen hat oder diese defekt ist. Die Zustellung des Versicherungsnachweises erfolgt dann über den Kommunikationsdienst „KIM“ automatisiert und innerhalb weniger Minuten direkt an die Praxis, sodass dieser die Versichertendaten sofort vorliegen. Die Daten können direkt aus dem KIM-Postfach in das PVS übertragen werden. Das bisherige manuelle Einpflegen in das System entfällt somit.
1.1 Voraussetzungen und Vorteile #
Für die Arbeit mit der eEB sind die folgenden Punkte grundlegend zu beachten:
Voraussetzungen für die eEB
- Für den Einsatz der eEB muss die Praxis über einen aktiven KIM-Account verfügen.
- Patienten müssen dem eEB-Verfahren aktiv zustimmen, siehe Teilnahme an der eEB bestätigen.
Ersatzbescheinigung in Papierform
- Praxen haben weiterhin die Möglichkeit, das papierbasierte Ersatzverfahren durchzuführen. Auch von der Krankenkasse ausgestellte befristete Bescheinigungen in Papierform können weiterhin angenommen werden.
Inhalt einer eEB
- Stammdaten der Versicherten
- Angaben zur anfragenden Praxis
- Signatur
- KIM-Empfängeradresse
- Angaben zur Ausstellung der Ersatzbescheinigung
- Krankenversichertennummer (KVNR)
Vorteile der eEB
- Haben Patienten bei einem Praxisbesuch ihre elektronische Gesundheitskarte nicht dabei oder ist die Karte defekt, können diese per Krankenkassen-App sofort eine Ersatzbescheinigung bei ihrer Krankenkasse Praxen sind in diesen Fällen verpflichtet, den Nachweis elektronisch entgegenzunehmen.
- Das Ausstellen einer elektronischen Ersatzbescheinigung ist ohne persönlichen Besuch in der Praxis möglich. In Kombination mit einem eRezept und einer Videosprechstunde können Behandlungen somit ohne physische Präsenz des Patienten durchgeführt werden. Dies ist bspw. bei eingeschränkter Mobilität oder ansteckenden Infektionen sehr hilfreich.
Verpflichtungen
- Praxen müssen den Patienten die Daten des KIM-Accounts zur Verfügung Dies erfolgt mittels QR-Code, welcher in der Praxis oder digital auf der Homepage bereitgestellt werden muss. Für nähere Informationen siehe QR-Code erstellen.
1.2 Umgang mit der eEB #
1.2.1 QR-Code erstellen #
Praxen müssen den Patienten die Daten des KIM-Accounts zur Verfügung stellen. Dies erfolgt mittels QR-Code, welcher in der Praxis oder digital auf der Homepage bereitgestellt werden muss. Um den QR-Code zu erstellen, wie folgt vorgehen:
- Hauptmenü „Datei“ und Untermenü „Praxisdaten…“ öffnen.

Untermenü „Praxisdaten…“ - Im oberen Bereich des Fensters „Praxisdaten“ den Reiter „Betriebsstätte – BSNR“ auswählen. Im unteren Bereich den Reiter „psyprax-E-Mail“ auswählen.
- Schaltfläche „QR-Code für eErsatzbescheinigung/ Online Check-In“
QR Code erzeugen
- Im Fenster „eErsatzbescheinigung / Online Check-In“ kann der QR-Code ausgedruckt (2) Außerdem findet sich in diesem Fenster die KIM-Adresse (1), an welche die eErsatzbescheinigung verschickt wird.
QR-Code drucken
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Hinweis |
| · Der QR-Code muss gut sichtbar in der Praxis bereitgestellt werden.
· Der QR-Code kann auch für eine digitale Nutzung auf der Homepage der Praxis platziert werden. |
- Patienten können mit ihrem Smartphone den QR-Code scannen und gelangen somit auf die Homepage der gematik. Dort kann die Teilnahme an der eEB bestätigt oder eine eEB angefordert werden.
1.2.2 Teilnahme an der eEB bestätigen #
Patienten müssen zunächst die Teilnahme an der eEB aktiv bestätigen. Dafür wie folgt vorgehen:
- QR-Code in der Praxis oder auf der Homepage der Praxis scannen und zur hinterlegten Homepage der gematik navigieren.
- Auf der Homepage der gematik den Anweisungen folgen.
1.2.3 eEB anfordern #
Um eine eEB anzufordern gibt es folgende Möglichkeiten:
- Patient fordert die eEB mit dem Smartphone an (empfohlen)
- Praxis fordert die eEB an
1.2.3.1 Patient fordert die eEB mit dem Smartphone an (empfohlen) #
Patienten können die eEB selbständig mit ihrem Smartphone anfordern. Dafür wie folgt vorgehen:
- In der Praxis den QR-Code über die App der zuständigen Krankenkasse oder auf der Homepage der Praxis scannen und zur hinterlegten Homepage der gematik navigieren.
- Auf der Homepage der gematik den Anweisungen folgen.
- Wurde die eEB erfolgreich angefordert, wird diese an die KIM-Adresse der Praxis verschickt.
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Hinweis |
| Der KIM-Posteingang muss ggf. manuell aktualisiert werden, damit die Nachricht mit der eEB unter „eEB-/OCI-Nachrichten“ angezeigt wird. Um anzugeben, wie häufig die E-Mails vom KIM-Server abgerufen werden sollen, den gewünschten Wert in Feld „Abrufintervall (Minuten)“ (1) eintragen. |

- Ist die eEB eingetroffen, wird die Funktionstaste „eEB / OCI“ grün markiert. Funktionstaste anklicken.

Funktionstaste „eEB / OCI“
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Hinweis |
| Gegebenenfalls muss die Funktionstaste „eEB / OCI“ zunächst eingeblendet werden.
Um Funktionstasten einzublenden, wie folgt vorgehen: 1. Mauszeiger rechts neben den Funktionstasten positionieren und rechte Maustaste klicken. 2. Funktion wählen, welche als Schnellzugriff verfügbar sein soll.
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- Im Fenster „Auswahl gespeicherte eErsatzbescheinigungen / Online-Check-Ins“ den entsprechenden Datensatz auswählen (1) und Schaltfläche „Datensatz einlesen“ anklicken.

Datensatz einlesen
- Im Fenster „Scheinuntergruppe festlegen“ Daten prüfen und mit Schaltfläche „Schließen“ bestätigen. Die Daten des Patienten wurden in psyprax übernommen.
1.2.3.2 Praxis fordert die eEB an #
Um in der Praxis über psyprax eine eEB anzufordern, wie folgt vorgehen:
- Hauptmenü „Patient“ und Untermenü „eErsatzbescheinigung ..“ öffnen.
Untermenü „eErsatzbescheinigung anfragen…“ - Sicherheitsabfrage mit Schaltfläche „Ja, Daten übernehmen“ bestätigen.

Datenübernahme „Ja“ - Im Fenster „eEB anfragen“ mindestens Name und Vorname des Patienten eintragen (1) und mit Schaltfläche „eErsatzbescheinigung ..“ bestätigen.

eEB-Anfrage senden - Sicherheitsabfrage zur bereits erfolgten Zustimmung des Patienten zur eEB entsprechend beantworten.

Datenübernahme „Ja“ - Im Fenster „KIM-E-Mail-Adresse suchen“ folgende Handlungen durchführen:
- zuständige Krankenkasse auswählen (1)
- Schaltfläche „Suche starten“ anklicke (2)
- Zuständige Krankenkasse aus der Listeder gefundenen Einträge auswählen (3)
- KIM-E-Mailadresse auswählen (4)
- Schaltfläche „Adresse übernehmen“ anklicken (5)

- Im Fenster „psyprax Telematikinfrastruktur elektronisch signieren“ und mit Schaltfläche „Mit SMC-B signieren“ bestätigen.

Schaltfläche „Mit SMC-B signieren“ - Im Fenster „KIM-Übertragung“ wird der Status der Übermittlung Nach erfolgreichem Abschluss Schaltfläche „Schließen“ anklicken.
KIM-Übertragung - Wurde die eEB erfolgreich angefordert, wird diese an die KIM-Adresse der Praxis verschickt.
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Hinweis |
| Der KIM-Posteingang muss ggf. manuell aktualisiert werden, damit die Nachricht mit der eEB unter „eEB-/OCI-Nachrichten“ angezeigt wird. Um anzugeben, wie häufig die E-Mails vom KIM-Server abgerufen werden sollen, den gewünschten Wert in Feld „Abrufintervall (Minuten)“ (1) eintragen. |

- Ist die eEB eingetroffen, wird die Funktionstaste „eEB / OCI“ grün markiert. Funktionstaste anklicken.

Funktionstaste „eEB / OCI“
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Hinweis |
| Gegebenenfalls muss die Funktionstaste „eEB / OCI“ zunächst eingeblendet werden.
Um Funktionstasten einzublenden, wie folgt vorgehen: 1. Mauszeiger rechts neben den Funktionstasten positionieren und rechte Maustaste klicken. 2. Funktion wählen, welche als Schnellzugriff verfügbar sein soll.
|
- Im Fenster „Auswahl gespeicherte eErsatzbescheinigungen / Online-Check-Ins“ den entsprechenden Datensatz auswählen (1) und Schaltfläche „Datensatz einlesen“ anklicken.

Datensatz einlesen - Im Fenster „Scheinuntergruppe festlegen“ Daten prüfen und mit Schaltfläche „Schließen“ bestätigen. Die Daten des Patienten wurden in psyprax übernommen.

