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Ersatzverfahren für Patientendaten

Lesezeit: 1 min

25. November 2024

1 Ersatzverfahren für Patientendaten #

Steht aktuell keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) zum Einlesen der Patientendaten zur Verfügung, stehen die folgenden Aktionen zur Verfügung:

  • Daten eines neuen Patienten manuell erfassen, siehe Anleitung „Patienten manuell anlegen“
  • Patientendaten sind bereits bekannt, eGK kann im aktuellen Quartal nicht eingelesen werden, Kassendaten unverändert, siehe Patientendaten mit Versichertennachweis
  • Kassendaten haben sich geändert und es liegt keine neue eGK vor, siehe geänderte Kassendaten

 

1.1 Patientendaten mit Versichertennachweis #

Sind die Daten eines Patienten bereits im System erfasst, können Leistungen auch abgerechnet werden, wenn die eGK für das aktuelle Quartal nicht eingelesen werden konnte. In diesem Fall können erbrachte Leistungen wie gewohnt in psyprax eingetragen werden. Das Programm erzeugt automatisch einen neuen Schein, in welchem die bisherigen Daten des Patienten übernommen werden. Voraussetzung ist hierbei, dass die Kassendaten unverändert sind. Dies muss mit einem Nachweis der Krankenkasse belegt werden, in welchem die Patientendaten sowie die Zugehörigkeit zur Krankenkasse bestätigt werden.

Alternativ kann eine solche Bescheinigung mit psyprax ausgedruckt werden. Dafür wie folgt vorgehen:

1. In psyprax die Funktionstaste „FormDruck“ anklicken.

Funktionstaste „FormDruck“

 

2. Im Fenster „Formular-Druck“ werden die verfügbaren Formulare in der mittleren Spalte angezeigt. Unter dem Punkt „Weitere Formulare“ den Punkt „Abrechnungsschein“ anklicken.

Formulare – Abrechnungsschein

 

3. Im Fenster „Abrechnungsschein“ ggf. Anpassungen für den Druck vornehmen und mit Schaltfläche „Drucken“ den Abrechnungsschein ausdrucken.

Hinweis

Für den Ausdruck kann die Rückseite des Vordrucks einer Überweisung genutzt werden.

 

 

Abrechnungsschein drucken

 

4. Der Ausdruck muss vom Patienten unterzeichnet werden.

Versichertennachweis unterzeichnen

 

Patienten mit vorhandener Ersatzbescheinigung markieren

Hat ein Patient bereits einen Versichertennachweis bzw. eine Ersatzbescheinigung vorgelegt, kann dies im Menü „Scheine“ markiert werden. Wird die Checkbox „Ersatzbescheinigung liegt vor“ aktiviert, kommt es im Abrechnungslauf nicht mehr zu einer Fehlermeldung bzgl. des fehlenden Einlesedatums der eGK.

Checkbox „Ersatzbescheinigung liegt vor“

 

1.2 Geänderte Kassendaten #

Für den Fall, dass sich die Kassendaten geändert haben, aktuell aber noch keine neue eGK vorhanden ist, wie folgt vorgehen:

1. Entsprechenden Patienten auswählen und Funktionstaste „Scheine“ anklicken.

Funktionstaste „Scheine“

 

2. Im Fenster „Scheine“ Schaltfläche „Neuer Schein“ anklicken.

Schaltfläche „Neuer Schein“

 

3. Im nachfolgenden Fenster Scheinuntergruppe festlegen und mit Schaltfläche „Ok“ bestätigen.

Scheinuntergruppe festlegen

 

4. Eine Abfrage erscheint, ob das bereits erfasste Versicherungsverhältnis übernommen werden soll. Schaltfläche „Nein“ anklicken.

 

5. Im nachfolgenden Fenster auswählen, ob es sich um eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung handelt.

Art der Krankenversicherung

 

6. Im Fenster „Kostenträger-Anzeige“ die entsprechende Krankenkasse auswählen und mit Schaltfläche „OK“ bestätigen.

Krankenkasse auswählen

 

7. Im Fenster „Chipkarten-Daten“ die Angaben prüfen, die Versichertenart (Mitglied, Familienversicherter, Rentner) auswählen und mit Schaltfläche „OK“ bestätigen.

Versichertenart auswählen

 

Ein neuer Schein mit den aktuellen Kassendaten wurde angelegt.

 

 

 

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