1 Kassenwechsel im Quartal #
Wechseln Patienten innerhalb eines Abrechnungsquartals die Krankenkasse, folgende Punkte beachten:
- Die Abrechnung muss ab dem ersten Tag der Zugehörigkeit bei der neuen Kasse auch dort erfolgen.
- Da die Leistungen bei den Kassen über Scheine mit eindeutiger ID abgerechnet werden, muss für die neue Krankenkasse ein neuer Schein angelegt werden, siehe neuen Schein anlegen. Dadurch gibt es im Quartal des Kassenwechsels mehrere Scheine mit unterschiedlicher ID.

- Sobald die neue Kasse zuständig ist, müssen die Leistungen auf den neuen Schein geschrieben werden. Alle zuvor erbrachten Leistungen werden noch auf dem Schein der alten Krankenkasse erfasst.

1.1 Regelungen zum Kassenwechsel #
Wird die Krankenkasse während einer laufenden Therapie gewechselt, gelten die folgenden Regelungen:
| Regelung |
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1.2 Einen neuen Schein anlegen #
Um einen neuen Schein für die neue Krankenkasse anzulegen, wie folgt vorgehen:
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Hinweis |
| Die benötigten Daten der neuen Krankenkasse sind vom Patienten bereitzustellen. Dies erfolgt in Form einen schriftlichen Versichertennachweises. |
- Entsprechenden Patienten auswählen und Funktionstaste „Scheine“ anklicken.

- Im Fenster „Scheine“ Schaltfläche „Neuer Schein“ anklicken.

- Im nachfolgenden Fenster Scheinuntergruppe festlegen und mit Schaltfläche „Ok“ bestätigen.

- Im Fenster „Auswahl Chipkartendaten“ Schaltfläche „Neues Versicherungsverhältnis“ anklicken.

- Im nachfolgenden Fenster die Art der neuen Krankenkasse auswählen (gesetzlich/privat).

- Im Fenster „Kostenträger-Anzeige“ die entsprechende Krankenkasse auswählen und mit Schaltfläche „OK“ bestätigen.

- Im Fenster „Chipkarten-Daten“ die Angaben prüfen, die Versichertenart (Mitglied, Familienversicherter, Rentner) auswählen und mit Schaltfläche „OK“ bestätigen.
Hinweis: Die Versichertennummer muss in das Feld „Versichertennr eGK“ eingetragen werden.

- Ein neuer Schein mit den aktuellen Kassendaten wurde angelegt. Im Fenster „Pat.Leistungen“ kann die eingetragene Leistung nun der neue Schein-ID zugeordnet werden.

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Hinweis |
| Jedem Schein muss mindestens eine Diagnose zugeordnet werden, um abgerechnet werden zu können. |
