Kassenwechsel im Quartal

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20. November 2025

1 Kassenwechsel im Quartal #

Wechseln Patienten innerhalb eines Abrechnungsquartals die Krankenkasse, folgende Punkte beachten:

  • Die Abrechnung muss ab dem ersten Tag der Zugehörigkeit bei der neuen Kasse auch dort erfolgen.
  • Da die Leistungen bei den Kassen über Scheine mit eindeutiger ID abgerechnet werden, muss für die neue Krankenkasse ein neuer Schein angelegt werden, siehe neuen Schein anlegen. Dadurch gibt es im Quartal des Kassenwechsels mehrere Scheine mit unterschiedlicher ID.
  • Sobald die neue Kasse zuständig ist, müssen die Leistungen auf den neuen Schein geschrieben werden. Alle zuvor erbrachten Leistungen werden noch auf dem Schein der alten Krankenkasse erfasst.

1.1 Regelungen zum Kassenwechsel #

Wird die Krankenkasse während einer laufenden Therapie gewechselt, gelten die folgenden Regelungen:

Regelung
  • Um die Übernahme bzw. die Weiterführung der bereits laufenden Therapie einzuleiten, muss eine Mitteilung an die alte Krankenkasse erfolgen. Dafür wie folgt vorgehen:
  1. Funktionstaste „FormDruck“ anklicken
  2. Im Fenster „Formular-Druck“ Punkt „Mitteilungen“ sowie Unterpunkt „Mitteilungen an Kasse“ öffnen.
  3. Im Fenster „Mitteilung an Kasse“ in den Reiter „Kassenwechsel“ wechseln.
  4. Mitteilung an die Kasse erstellen und versenden.
  • Antragsstellung bei der neuen Kasse erfordert PTV1 und PTV2.
  • Genehmigungsbescheid der alten Kasse muss beigefügt werden.
  • Übersicht zu bereits erfolgten Therapieeinheiten muss beigefügt werden.
  • Wichtig: Der Antrag auf Übernahme der Therapie muss spätestens 1 Monat nach dem Quartalswechsel und Bekanntwerden des Kassenwechsels der neuen Kasse vorliegen.
  • Das bisher genutzte Kontingent muss händisch und mit dem Datum der letzten Therapiestunde, welche über die alte Krankenkasse abgerechnet wird, beendet werden.
    Hinweis: Für die Beendigung darf nicht die Ziffer 88130 genutzt werden.
  • Da ein neues PTV2-Formular eingereicht wird, erzeugt die neue Krankenkasse ein eigenes Kontingent. Nach Eingang der Bewilligung, muss diese im Kontingent eingetragen werden. Ab dann wird die Anzahl der verbleibenden Therapiestunden neu gezählt.

1.2 Einen neuen Schein anlegen #

Um einen neuen Schein für die neue Krankenkasse anzulegen, wie folgt vorgehen:

Hinweis
Die benötigten Daten der neuen Krankenkasse sind vom Patienten bereitzustellen. Dies erfolgt in Form einen schriftlichen Versichertennachweises.
  1. Entsprechenden Patienten auswählen und Funktionstaste „Scheine“ anklicken.
Funktionstaste „Scheine“
  1. Im Fenster „Scheine“ Schaltfläche „Neuer Schein“ anklicken.
Schaltfläche „Neuer Schein“ (Beispieldarstellung)
  1. Im nachfolgenden Fenster Scheinuntergruppe festlegen und mit Schaltfläche „Ok“ bestätigen.
Scheinuntergruppe festlegen
  1. Im Fenster „Auswahl Chipkartendaten“ Schaltfläche „Neues Versicherungsverhältnis“ anklicken.
Schaltfläche „Neues Versicherungsverhältnis“
  1. Im nachfolgenden Fenster die Art der neuen Krankenkasse auswählen (gesetzlich/privat).
  1. Im Fenster „Kostenträger-Anzeige“ die entsprechende Krankenkasse auswählen und mit Schaltfläche „OK“ bestätigen.
Krankenkasse auswählen
  1. Im Fenster „Chipkarten-Daten“ die Angaben prüfen, die Versichertenart (Mitglied, Familienversicherter, Rentner) auswählen und mit Schaltfläche „OK“ bestätigen.
    Hinweis: Die Versichertennummer muss in das Feld „Versichertennr eGK“ eingetragen werden.
Versichertenart auswählen
  1. Ein neuer Schein mit den aktuellen Kassendaten wurde angelegt. Im Fenster „Pat.Leistungen“ kann die eingetragene Leistung nun der neue Schein-ID zugeordnet werden.
Leistung einer Schein-ID zuordnen
Hinweis
Jedem Schein muss mindestens eine Diagnose zugeordnet werden, um abgerechnet werden zu können.
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