Wenn Ihr Patient unter dem Quartal die Krankenkasse wechselt, ist das in psyprax gut zu lösen. Das Vorgehen erfordert die Beachtung des Stichtagsprinzips und bei laufenden Therapien spezifische Schritte.
Wann gilt die neue Kasse? #
Ab dem Datum – Stichtag, an dem die neue Kasse gilt, müssen Sie die Leistungen auch über diese Kasse abrechnen. Dieses Datum finden Sie entweder über das Einlesen der neuen eGK (unter Scheine >Chipkartendaten) oder durch Nachfrage beim Patienten.
Wie viele Scheine brauche ich? #
Im Quartal des Kassenwechsels benötigen Sie zwei Scheine mit jeweils einer eigenen Schein-ID: einen für die alte Kasse (bis zum Stichtag) und einen für die neue Kasse (ab dem Stichtag).
Wichtig: Stellen Sie sicher, dass jede Leistung (Ziffer) ab dem Stichtag dem neuen Schein zugeordnet wird.
Der Patient hat noch keine eGK – was nun? #
Der Patient muss einen schriftlichen Versichertennachweis der neuen Kasse mitbringen. Die neuen Kassendaten können dann manuell im neu angelegten Schein eingetragen werden (Neuer Schein > Scheinuntergruppe 00 > neues Versicherungsverhältnis > mit der IK-Nummer anfangen).
Achtung: Die Versichertennummer gehört in das Feld eGK, nicht KVK!
Werden die Reststunden von der neuen Kasse übernommen? #
Die Reststunden werden in der Regel übernommen. Bei einem laufenden Therapieverfahren gibt es seit dem 01.01.2025 spezifische Melde- und Antragsregeln der KBV (§13 Absatz 6), die Sie zusätzlich im Programm umsetzen müssen:
1. Mitteilung an die Kasse: Informieren Sie die Krankenkasse(n) über FormDruck > Mitteilungen > Mitteilung an Kasse > Kassenwechsel.
2. Neuer Antrag: Stellen Sie den Antrag auf Kostenübernahme bei der neuen Kasse über PTV 1 und PTV 2. Fügen Sie den alten Genehmigungsbescheid und eine Übersicht der bisherigen Stunden bei.
Frist-Check: Der Antrag sollte spätestens einen Monat nach Quartalswechsel und Bekanntwerden des Kassenwechsels bei der neuen Kasse vorliegen!
3. Kontingente beenden/neu anlegen:
Beenden Sie das alte Kontingent manuell in der aktuellen Kontingentzeile. Nutzen Sie als End-Datum die letzte Stunde , die noch über die alte Kasse abgerechnet wurde.
WICHTIG: Verwenden Sie nicht die GOP 88130 zur Beendigung.
Sobald Sie das neue PTV 2-Formular erstellen, wird automatisch ein neues Kontingent für die neue Kasse erzeugt. Tragen Sie nach Erhalt die neue Bewilligung dort ein. Ab dann zählt psyprax die verbleibenden Sitzungen für die neue Kasse.
Zum Schluss: Die Abrechnung #
Diagnosen: Denken Sie daran, die erforderlichen Diagnosen (mindestens eine) auch dem neuen Schein zuzuordnen.
Keine Sorge: Wenn Ihnen psyprax unter der Rubrik Abrechnung anzeigt: „2 Scheine für dasselbe Quartal?“ – dann ist das in diesem Fall KORREKT!