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Therapieende

Lesezeit: 2 min

25. November 2024

1. Therapieende #

Therapeuten sind verpflichtet, das Ende einer Richtlinientherapie in ihrer Abrechnung anzuzeigen. Dies geschieht über den Eintrag einer entsprechenden Ziffer in den Leistungen des Patienten. Diese Ziffer wird als „Pseudo-GOP“ bezeichnet. Folgende Ziffern werden unterschieden:

Beschreibung Ziffer
Ende ohne anschließende Rezidivprophylaxe 88130
Ende mit anschließender Rezidivprophylaxe 88131

 

Hinweis
In psyprax werden die entsprechenden Ziffern als Schnelleingabe-Funktionen angeboten. Auch auf die Beantragung eines benötigten Kontingents wird ggf. hingewiesen.

 

Im Zusammenhang mit dem Therapieende sind folgende Punkte zu beachten:

 

1.1 Therapieende bei erschöpftem Kontingent #

Wenn das Therapieende erfasst werden soll, das Kontingent einer Therapie aber erschöpft ist und für den entsprechenden Patienten noch kein weiteres Kontingent beantragt wurde, erscheint das nachfolgende Fenster. Hier muss entschieden werden, wie im Weiteren verfahren werden soll. Auswahl mit Schaltfläche „OK“ bestätigen

Therapieende bei erschöpftem Kontingent

 

Funktion Beschreibung
Die Therapie soll fortgesetzt werden Die Therapie wird fortgesetzt.

Hinweis: Da die Rezidivprophylaxe nur im Rahmen eines bewilligten Kontingents durchgeführt werden darf, kann hier noch nicht die Ziffer 88131 eingetragen werden. Um direkt zum Antrag eines neuen Kontingents zu gelangen, Checkbox „Jetzt PTV2 drucken“ aktivieren.

Therapie wird beendet: 88130 speichern Die Therapie wird beendet und Ziffer 88130 eingetragen.
Jetzt PTV2 drucken Checkbox aktivieren, um direkt zum Antrag eines neuen Kontingents zu gelangen.

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1.2 Therapieende bei vorhandenem Kontingent #

Wurde das Therapieende mit Rezidivprophylaxe innerhalb eines bewilligten Kontingents angezeigt, bspw. durch einen Eintrag im PTV2, erscheint nachfolgende Meldung. Mit Schaltfläche „Ja“ Ziffer 88131 speichern, um anschließend Leistungen als Rezidivprophylaxe erfassen zu können.

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1.3 Zeitpunkt der Anzeige eines Therapieendes #

Für das Anzeigen eines Therapieendes sind folgende Punkte zu beachten:

  • Das Ende einer Therapie sollte dem Datum zugeordnet werden, am welchem die letzte bewilligte Therapiestunde durchgeführt wurde.
  • Ist eine Rezidivprophylaxe geplant, sollte die Ziffer 88131 an dem Datum eingetragen werden, an welchem die letzte bewilligte Therapiestunde vor Beginn der Rezidivprophylaxe durchgeführt wurde.
  • Das Anzeigen des Therapieendes muss mit der Abrechnung des Quartals erfolgen, in welchem die Richtlinientherapie beendet wurde.
  • Wurde nicht klar angezeigt, ob eine Therapie beendet oder pausiert wurde, wird im Abrechnungslauf der nachfolgende Hinweis angezeigt. Dies kann bspw. der Fall sein, wenn noch bewilligte Stunden zur Verfügung stehen, in den letzten beiden Quartalen aber keine Leistung abgerechnet wurde.

Hinweis: In diesem Fall kann ein Therapieende über die Schaltflächen „88130“ (Therapieende ohne Rezidivprophylaxe) oder „88131″ (Therapieende mit Rezidivprophylaxe) eingetragen werden.

Hinweis in der Quartalsabrechnung

 

1.4 Therapieende ist nicht absehbar #

Ist das Ende einer Therapie nicht absehbar, sind folgende Punkte zu beachten:

  • Eine Nachmeldung des Therapieendes kann noch in den beiden nachfolgenden Quartalen erfolgen.
  • Eine Nachmeldung des Therapieendes ist auch in speziellen Ausnahmefällen möglich. Dies kann bspw. Planung einer Katanamnese im Rahmen eines bewilligten Kontingents der Fall sein.
  • Bei Abbruch der Therapie ist die Nachmeldung des Therapieendes noch in den beiden nachfolgenden Quartalen möglich. Dies ist unabhängig davon, ob der Abbruch mit oder ohne Absprache erfolgte.
  • Die Nachmeldung eines Therapieendes muss immer mit dem Eintrag der Ziffer 88130 (Therapieende ohne Rezidivprophylaxe) oder 88131 (Therapieende mit Rezidivprophylaxe) angezeigt werden.

 

1.5 Unterbrechung der Therapie #

Wird eine Therapie länger als ein halbes Jahr unterbrochen, ist eine formlose Meldung der Therapiepause bei der zuständigen Krankenkasse ausreichend. Dies ist in der Psychotherapie-Vereinbarung §11 Absatz13 geregelt.

Hinweis
Die Ziffer 88130 und 8813 dürfen ausschließlich zum Anzeigen eines Therapieendes verwendet werden. Für Therapiepausen sind diese Ziffern nicht zulässig.

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1.6 Ende einer Rezidivprophylaxe #

Das Ende einer Rezidivprophylaxe erfolgt formlos und ohne weitere Angaben, da das Ende der Therapie bereits mit Eingabe der Ziffer 88131 angezeigt wurde.

Hinweis
Gemäß §15 Psychotherapie-Richtlinie darf eine Rezidivprophylaxe nur bis zu 2 Jahre nach dem angezeigten Ende einer Therapie durchgeführt werden.

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1.7 Therapie nach dem angezeigten Ende fortsetzen #

Soll die Therapie nach dem bereits angezeigten Therapieende fortgesetzt werden, müssen folgende Punkte beachtet werden:

  • Wurde Ziffer 88130 oder 88131 bereits abgerechnet, muss das weitere Vorgehen mit der zuständigen KV besprochen werden.
  • Bereits abgerechnete Ziffern können nicht gelöscht werden.
  • Theoretisch können neu bewilligte Kontingente einfach angelegt und mit den entsprechenden Ziffern genutzt werden. In diesem Fall wird psyprax diverse Hinweise und Meldungen bzgl. des eingetragenen Therapieendes anzeigen. Diese können ignoriert werden.

 

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