1 TSS-Fälle kennzeichnen #
Werden Patienten von der Terminservicestelle (TSS) vermittelt, muss diese Vermittlung für die Abrechnung korrekt gekennzeichnet werden. Dafür wie folgt vorgehen:
1. Entsprechenden Patienten auswählen und Funktionstaste „Scheine“ anklicken.
Funktionstaste „Scheine“
2. Im Fenster „Scheine“ ggf. in den Unterreiter „KV-Abrechnung“ wechseln und im Bereich „Vermittlungs-/Kontaktart“ die entsprechende Vermittlungsart auswählen.
Vermittlungsart auswählen
3. Würde als Vermittlungsart ein Vermittlungsfall (Auswahl 1, 2, 3 und 6) angegeben, erscheint das Fenster „TSS-Pseudoziffer speichern“. Nach Eingabe aller relevanten Daten kann die Pseudoziffer über die Schaltfläche unten rechts gespeichert werden.
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Hinweis |
bestehen.
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TSS-Pseudoziffer speichern
4. Im Abrechnungslauf kann nun die entsprechend für Ihren KV-Bereich zutreffende Pseudoziffer inkl. Zusatz gebucht werden. Für Bayern oder Baden-Württemberg lautet diese Ziffer bspw. 99873. Die Pseudoziffern anderer KV-Bereich können direkt bei der KBV erfragt werden. Weitere Informationen sind unter der folgenden Adresse abrufbar: https://www.kbv.de/html/terminvermittlung.php
Die Zusätze der Pseudoziffern sind wie folgt codiert:
Zusatz | Beschreibung |
A | Akutfall nach TSVG |
B | Akutfall nach TSVG (Bereitschaftsdienst) |
H | Hausarzt-Vermittlung nach TSVG |
O | Offene Sprechstunde nach TSVG |
T | Terminfall durch Terminservicestellenvermittlung |
TSS-Hausarzt-Vermittlungsfall
- Bei einem „Hausarzt-Vermittlungsfall“ muss für die Scheinuntergruppe gemäß Vorgabe der KBV ein Überweisungsschein angegeben werden. Ist dies nicht der Fall, wird die folgende Fehlermeldung angezeigt.
Kein Überweisungsschein angegeben
- Für den Überweisungsschein müssen zusätzliche Angaben im Reiter „Zusatz- Informationen“ gemacht werden.
Zusatz-Informationen der Überweisung