Patienten können der Nutzung der ePA widersprechen.
Widerspruch gegen die ePA
Art des Widerspruchs
Wie wird widersprochen?
Auswirkungen
Der gesamten Führung der ePA widersprechen
Der Patient kann über folgende Wege widersprechen:
Über die Krankenkasse
Schriftlich (Brief oder E-Mail)
ePA-App der Krankenkasse
Die ePA wird deaktiviert und nicht geführt.
Keine Praxis kann Dokumente einstellen oder einsehen.
Gegebenenfalls vorhandene Dokumente werden gelöscht.
Dem Einstellen von Dokumenten in die ePA durch eine Praxis widersprechen
Die Praxis kann in psyprax unter „Patient/ Kartei/ ePA“ die Angabe des Patienten einstellen.
Die Praxis kann keine Dokumente mehr in die ePA des Patienten einstellen.
Die Praxis kann weiterhin Dokumente in der ePA einsehen.
Einzelne Dokumente verbergen
Der Patient kann die Einschränkung über die ePA-App der Krankenkasse vornehmen.
Verborgene Dokumente werden nur dem Patienten und freigegebenen Praxen angezeigt.
Einzelne Dokumente löschen
Der Patient kann einzelne Dokumente in der ePA-App der Krankenkasse direkt löschen oder in einer Praxis löschen lassen.
Auf Patientenwunsch hin können Praxen einzelne Dokumente löschen. Dabei wird empfohlen, dass Dokumente nur von der Praxis gelöscht werden, die sie eingestellt hat. Dies muss allerdings nicht der Fall sein.
Dokumente werden nur auf Wunsch des Patienten gelöscht.
Ausgewählte Dokumente werden aus der ePA gelöscht.
Widerspruch gegen die Medikationsliste
Der Patient kann die Einschränkung über die ePA-App der Krankenkasse vornehmen.
Die Medikationsliste wird nicht in die ePA eingestellt.
Einzelnen Praxen Zugriffsrechte entziehen
Der Patient kann die Einschränkung über die ePA-App der Krankenkasse vornehmen.
Ausgewählte Praxen können Dokumente nicht einsehen oder einstellen.
Diese Einschränkung kann für alle oder gewisse Dokumente vorgenommen werden.
Es kann auch nur die Berechtigung für das Hochladen von Dokumenten entzogen werden.